Rechner
Zuzahlungsrechner für die Kreuzband-Reha
Was die gesetzliche Krankenversicherung bei einer Kreuzbandplastik tatsächlich von Ihnen verlangt: 10 Prozent plus 10 Euro je Heilmittelverordnung, 10 Euro je Krankenhaustag, 10 Prozent beim Hilfsmittel, und die Belastungsgrenze, die alles deckelt.
Zuzahlungsrechner
Dieser Rechner setzt die gesetzlichen Zuzahlungen der GKV in der Reihenfolge zusammen, in der sie anfallen: Heilmittel, Krankenhaus, Hilfsmittel, und darüber die Belastungsgrenze als Deckel. Nichts wird erfunden. Lassen Sie ein Feld leer, fällt dieser Posten einfach aus der Rechnung.
Physiotherapie
Je Verordnung fallen 10 Euro Rezeptgebühr an, zusätzlich zu den 10 Prozent der Behandlungskosten.
Steht auf der Verordnung oder erfahren Sie in der Praxis. Der Preis ist je Heilmittel und je Bundesland verschieden, deshalb raten wir ihn nicht für Sie.
Krankenhaus und Hilfsmittel
10 Euro je Tag, höchstens 28 Tage im Kalenderjahr.
Zuzahlung: 10 Prozent, mindestens 5 und höchstens 10 Euro.
Belastungsgrenze
Alle Einnahmen zum Lebensunterhalt, nicht nur Ihr Gehalt.
Die Freibeträge hängen an der jährlich neu festgesetzten Bezugsgröße und stehen im Schreiben Ihrer Krankenkasse. Dieses Feld raten wir nicht für Sie.
Woher Sie jede Zahl bekommen
- Anzahl der Verordnungen
- Aus dem Heilmittelrezept. Eine Verordnung umfasst je nach Diagnose eine bestimmte Zahl von Einheiten, und für die Nachbehandlung nach Kreuzbandplastik werden meist mehrere Verordnungen nacheinander ausgestellt.
- Kassenpreis je Behandlung
- Die Praxis nennt ihn Ihnen, er steht auch auf der Verordnung. Krankengymnastik, manuelle Therapie und KG-Gerät kosten unterschiedlich viel, und die Preise unterscheiden sich zwischen den Bundesländern.
- Krankenhaustage
- Bei einer geplanten Kreuzbandplastik meist null bis zwei. Ambulant operiert fällt dieser Posten ganz weg.
- Hilfsmittel
- Die Orthese, wenn Ihre Nachbehandlung eine vorsieht. Der Sanitätsbetrieb rechnet mit der Kasse ab, Sie zahlen die gesetzliche Zuzahlung.
- Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt
- Alle Einnahmen des Haushalts, nicht das zu versteuernde Einkommen. Ihre Krankenkasse rechnet es Ihnen auf Nachfrage vor.
- Freibeträge
- Für Ehe- oder Lebenspartner und für jedes Kind gibt es Abzüge, die sich an der jährlich festgesetzten Bezugsgröße bemessen. Die aktuellen Beträge nennt Ihre Kasse, deshalb steht dieses Feld leer und wird nicht geraten.
Die Belastungsgrenze ist der eigentliche Hebel
Zwei Prozent, ein Prozent bei chronisch Kranken
Nach § 62 SGB V müssen Sie im Kalenderjahr höchstens 2 Prozent Ihrer jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt an Zuzahlungen leisten, bei einer schwerwiegenden chronischen Krankheit höchstens 1 Prozent. Ist die Grenze erreicht, stellt die Kasse für den Rest des Jahres eine Befreiung aus. Sie kommt nicht von allein: Quittungen sammeln, Antrag stellen. Genau deshalb lohnt es sich, alle Belege eines Jahres an einem Ort zu haben, auch die kleinen.
Was dieser Rechner nicht tut
- Er erfindet keinen Behandlungspreis. Er fragt danach, weil der Preis je Heilmittel und je Bundesland verschieden ist.
- Er rät Ihre Freibeträge nicht. Sie hängen an einer Größe, die jedes Jahr neu festgesetzt wird, und stehen im Schreiben Ihrer Kasse.
- Er sagt nicht voraus, wie viele Behandlungen Sie brauchen werden. Das hängt an Ihrem Knie und an dem, was verordnet wird.
- Er rechnet nicht mit privater Krankenversicherung. Dort gelten Ihr Tarif, Ihr Selbstbehalt und die Erstattung nach Rechnung, nicht die Zuzahlungsregeln der GKV.
Was daneben noch Geld kostet oder bringt
Zwei Posten stehen bewusst nicht in diesem Rechner, weil sie keine Zuzahlung sind. Der erste ist der Verdienstausfall: Nach sechs Wochen Entgeltfortzahlung zahlt die Kasse Krankengeld, und die Lücke zum Nettogehalt ist bei einer langen Kreuzbandreha oft der größte Betrag überhaupt. Der zweite sind Leistungen, die Sie selbst zuzahlen oder selbst tragen: Sportphysiotherapie über das Verordnete hinaus, ein Trainingsvertrag, oder eine Bewegungsanalyse. Beides gehört auf denselben Zettel wie die Zuzahlungen, wenn Sie wissen wollen, was das Jahr kostet.
Wie sich das für Sie zusammensetzt, steht auf der Seite Kosten und Krankenkasse, und was mit dem Gehalt passiert, auf Krankschreibung und Wiedereingliederung.