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Kreuzbandriss Reha

Aktualisiert am 18. August 2026

Rechner

Zuzahlungsrechner für die Kreuzband-Reha

Was die gesetzliche Krankenversicherung bei einer Kreuzbandplastik tatsächlich von Ihnen verlangt: 10 Prozent plus 10 Euro je Heilmittelverordnung, 10 Euro je Krankenhaustag, 10 Prozent beim Hilfsmittel, und die Belastungsgrenze, die alles deckelt.

Zuzahlungsrechner

Dieser Rechner setzt die gesetzlichen Zuzahlungen der GKV in der Reihenfolge zusammen, in der sie anfallen: Heilmittel, Krankenhaus, Hilfsmittel, und darüber die Belastungsgrenze als Deckel. Nichts wird erfunden. Lassen Sie ein Feld leer, fällt dieser Posten einfach aus der Rechnung.

Physiotherapie

Je Verordnung fallen 10 Euro Rezeptgebühr an, zusätzlich zu den 10 Prozent der Behandlungskosten.

Steht auf der Verordnung oder erfahren Sie in der Praxis. Der Preis ist je Heilmittel und je Bundesland verschieden, deshalb raten wir ihn nicht für Sie.

Krankenhaus und Hilfsmittel

10 Euro je Tag, höchstens 28 Tage im Kalenderjahr.

Zuzahlung: 10 Prozent, mindestens 5 und höchstens 10 Euro.

Belastungsgrenze

Alle Einnahmen zum Lebensunterhalt, nicht nur Ihr Gehalt.

Die Freibeträge hängen an der jährlich neu festgesetzten Bezugsgröße und stehen im Schreiben Ihrer Krankenkasse. Dieses Feld raten wir nicht für Sie.

Woher Sie jede Zahl bekommen

Anzahl der Verordnungen
Aus dem Heilmittelrezept. Eine Verordnung umfasst je nach Diagnose eine bestimmte Zahl von Einheiten, und für die Nachbehandlung nach Kreuzbandplastik werden meist mehrere Verordnungen nacheinander ausgestellt.
Kassenpreis je Behandlung
Die Praxis nennt ihn Ihnen, er steht auch auf der Verordnung. Krankengymnastik, manuelle Therapie und KG-Gerät kosten unterschiedlich viel, und die Preise unterscheiden sich zwischen den Bundesländern.
Krankenhaustage
Bei einer geplanten Kreuzbandplastik meist null bis zwei. Ambulant operiert fällt dieser Posten ganz weg.
Hilfsmittel
Die Orthese, wenn Ihre Nachbehandlung eine vorsieht. Der Sanitätsbetrieb rechnet mit der Kasse ab, Sie zahlen die gesetzliche Zuzahlung.
Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt
Alle Einnahmen des Haushalts, nicht das zu versteuernde Einkommen. Ihre Krankenkasse rechnet es Ihnen auf Nachfrage vor.
Freibeträge
Für Ehe- oder Lebenspartner und für jedes Kind gibt es Abzüge, die sich an der jährlich festgesetzten Bezugsgröße bemessen. Die aktuellen Beträge nennt Ihre Kasse, deshalb steht dieses Feld leer und wird nicht geraten.

Die Belastungsgrenze ist der eigentliche Hebel

Zwei Prozent, ein Prozent bei chronisch Kranken

Nach § 62 SGB V müssen Sie im Kalenderjahr höchstens 2 Prozent Ihrer jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt an Zuzahlungen leisten, bei einer schwerwiegenden chronischen Krankheit höchstens 1 Prozent. Ist die Grenze erreicht, stellt die Kasse für den Rest des Jahres eine Befreiung aus. Sie kommt nicht von allein: Quittungen sammeln, Antrag stellen. Genau deshalb lohnt es sich, alle Belege eines Jahres an einem Ort zu haben, auch die kleinen.

Was dieser Rechner nicht tut

  • Er erfindet keinen Behandlungspreis. Er fragt danach, weil der Preis je Heilmittel und je Bundesland verschieden ist.
  • Er rät Ihre Freibeträge nicht. Sie hängen an einer Größe, die jedes Jahr neu festgesetzt wird, und stehen im Schreiben Ihrer Kasse.
  • Er sagt nicht voraus, wie viele Behandlungen Sie brauchen werden. Das hängt an Ihrem Knie und an dem, was verordnet wird.
  • Er rechnet nicht mit privater Krankenversicherung. Dort gelten Ihr Tarif, Ihr Selbstbehalt und die Erstattung nach Rechnung, nicht die Zuzahlungsregeln der GKV.

Was daneben noch Geld kostet oder bringt

Zwei Posten stehen bewusst nicht in diesem Rechner, weil sie keine Zuzahlung sind. Der erste ist der Verdienstausfall: Nach sechs Wochen Entgeltfortzahlung zahlt die Kasse Krankengeld, und die Lücke zum Nettogehalt ist bei einer langen Kreuzbandreha oft der größte Betrag überhaupt. Der zweite sind Leistungen, die Sie selbst zuzahlen oder selbst tragen: Sportphysiotherapie über das Verordnete hinaus, ein Trainingsvertrag, oder eine Bewegungsanalyse. Beides gehört auf denselben Zettel wie die Zuzahlungen, wenn Sie wissen wollen, was das Jahr kostet.

Wie sich das für Sie zusammensetzt, steht auf der Seite Kosten und Krankenkasse, und was mit dem Gehalt passiert, auf Krankschreibung und Wiedereingliederung.

Fragen, die wirklich gestellt werden

Wie viel kostet mich die Physiotherapie nach der Kreuzband-OP?
Gesetzlich versichert zahlen Sie 10 Prozent der Behandlungskosten plus 10 Euro je Verordnung. Bei sechs Verordnungen zu je sechs Behandlungen und einem Kassenpreis um 25 Euro sind das rund 150 Euro über die ganze Reha, bis die Belastungsgrenze greift.
Was ist die Belastungsgrenze und wie bekomme ich die Befreiung?
Sie liegt bei 2 Prozent Ihrer jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt, bei anerkannter schwerwiegender chronischer Krankheit bei 1 Prozent. Sammeln Sie alle Zuzahlungsquittungen des Kalenderjahres und beantragen Sie die Befreiung bei Ihrer Kasse. Für den Rest des Jahres zahlen Sie dann keine Zuzahlungen mehr.
Zahle ich für die Orthese?
Als Hilfsmittel 10 Prozent des Abgabepreises, mindestens 5 und höchstens 10 Euro. Bei einer Orthese für 450 Euro sind das 10 Euro. Der Rest läuft zwischen Sanitätshaus und Kasse.
Gilt das auch für privat Versicherte?
Nein. In der PKV gibt es keine Zuzahlung nach SGB V, sondern Ihren Tarif: Selbstbehalt, Erstattungssätze und gegebenenfalls eine Beitragsrückerstattung, auf die Sie verzichten, wenn Sie Rechnungen einreichen. Rechnen Sie dort mit Ihrem Tarif, nicht mit diesem Rechner.