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Kosten, Krankenkasse und Zuzahlung
Was eine Kreuzbandreha in Deutschland wirklich kostet, welche Zuzahlungen anfallen, wo die Belastungsgrenze liegt und wann die Berufsgenossenschaft statt der Krankenkasse zahlt.
Die Operation und die Physiotherapie zahlt bei gesetzlich Versicherten die Krankenkasse. Was bleibt, sind Zuzahlungen, und die summieren sich über neun bis zwölf Monate spürbar. Alle Beträge auf dieser Seite sind gedeckelt: Mehr als die Belastungsgrenze müssen Sie in einem Kalenderjahr nicht aufbringen.
Die drei Zuzahlungen, die anfallen
| Leistung | Ihre Zuzahlung | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Heilmittel (Physiotherapie) | 10 Prozent der Behandlungskosten plus 10 Euro je Verordnung | § 61 SGB V, Vertragspreise nach § 125 Absatz 1 SGB V |
| Krankenhausaufenthalt | 10 Euro je Kalendertag, höchstens 28 Tage im Kalenderjahr | § 39 Absatz 4 SGB V |
| Stationäre Anschlussrehabilitation | 10 Euro je Tag für höchstens 14 Tage im Kalenderjahr, bereits geleistete Zuzahlungen desselben Jahres werden angerechnet | Deutsche Rentenversicherung, AHB |
Unter 18 Jahren entfällt die Zuzahlung vollständig. Der Zuzahlungsrechner rechnet Ihre Summe mit Ihren eigenen Zahlen aus und zeigt, wo Ihre Belastungsgrenze liegt.
Die Belastungsgrenze
2 Prozent Ihrer Bruttoeinnahmen, bei chronisch Kranken 1 Prozent
Nach § 62 SGB V müssen Sie im Kalenderjahr höchstens 2 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt Ihres Haushalts an Zuzahlungen aufbringen, bei chronisch Kranken in Dauerbehandlung 1 Prozent. Ist die Grenze erreicht, stellt die Krankenkasse auf Antrag eine Befreiung für den Rest des Jahres aus oder erstattet zu viel Gezahltes. Das passiert nicht automatisch: Sie müssen die Quittungen sammeln und den Antrag stellen. Bei 30 000 Euro Bruttoeinnahmen liegt die Grenze bei 600 Euro, und eine Kreuzbandreha bleibt in der Regel darunter, weshalb sich das Sammeln vor allem lohnt, wenn im selben Jahr weitere Behandlungen anfallen.
Was sich 2027 ändern soll
Das vom Bundeskabinett am 29. April 2026 beschlossene GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz sieht vor, die Zuzahlung zu Heilmitteln um 50 Prozent anzuheben: statt 10 Prozent plus 10 Euro je Verordnung künftig 15 Prozent plus 15 Euro. Wer seine Rehabilitation über den Jahreswechsel hinaus plant, sollte das einkalkulieren. Bis das Gesetz in Kraft tritt, gelten die heutigen Sätze, und dieser Rechner rechnet mit ihnen.
Wenn es ein Arbeits- oder Wegeunfall war
Dann ist nicht die Krankenkasse zuständig, sondern die gesetzliche Unfallversicherung. Der Weg führt zum Durchgangsarzt, der das Heilverfahren steuert. Die Unfallversicherung zahlt ohne Zuzahlung und verordnet regelhaft die intensivere erweiterte ambulante Physiotherapie. Statt Krankengeld gibt es Verletztengeld, das mit 80 Prozent des Regelentgelts höher liegt.
Für Vereinssport im Amateurbereich gilt das nicht: Dort greift die Krankenkasse, je nach Verband ergänzt um eine Sportversicherung. Ein Kreuzbandriss beim Betriebssport oder auf dem Arbeitsweg dagegen ist ein Fall für die Berufsgenossenschaft, und die Frage lohnt sich früh, weil sie den gesamten weiteren Weg bestimmt.
Erweiterte ambulante Physiotherapie und ihre Kostenträger
Die EAP ist eine verdichtete ambulante Rehabilitation mit Physiotherapie, medizinischer Trainingstherapie und physikalischen Maßnahmen, meist mehrere Stunden am Tag. Eine erste Verordnung läuft in der Regel über 14 Tage und kann nach Kontrolluntersuchung um weitere 14 Tage verlängert werden. Kostenträger sind vor allem die Berufsgenossenschaften, die Unfallkassen und die privaten Krankenversicherungen. Gesetzlich Versicherte ohne Unfallversicherungsfall bekommen die EAP nicht regelhaft, sondern werden über Heilmittelverordnungen versorgt. Das ist einer der größten Unterschiede zwischen einem BG-Fall und einem Kassenfall.
Was nicht bezahlt wird
- Personal Training und Reha-Sport außerhalb einer Verordnung. Eine Ausnahme ist der verordnete Rehabilitationssport in anerkannten Gruppen.
- Mitgliedsbeiträge im Fitnessstudio, auch wenn das Training dort stattfindet.
- Zusatzuntersuchungen auf eigenen Wunsch, etwa ein Kontroll-MRT ohne Indikation.
- Isokinetische Kraftmessung, die je nach Einrichtung als Selbstzahlerleistung abgerechnet wird. Fragen Sie vorher nach dem Preis; er liegt meist im zweistelligen Bereich.
- Schienen und Bandagen über die verordnete Versorgung hinaus.