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Krankschreibung, Krankengeld und Wiedereingliederung nach der Kreuzband-OP
Wie lange Sie krankgeschrieben sind, hängt an Ihrer Arbeit und nicht an Ihrem Knie. Was Sie erwartet: sechs Wochen Entgeltfortzahlung, danach Krankengeld, und das Hamburger Modell für die Rückkehr in Stufen.
Das ist die Seite, die in den meisten Kreuzbandtexten fehlt, obwohl sie oft die teuerste Frage betrifft. Die Sportfreigabe kommt nach neun Monaten. Die Rückkehr an den Arbeitsplatz kommt viel früher, und sie folgt völlig anderen Regeln.
Wie lange krankgeschrieben?
| Tätigkeit | Übliche Größenordnung | Was das Tor ist |
|---|---|---|
| Bürotätigkeit, überwiegend sitzend | 2 bis 6 Wochen | Sitzen mit hochgelegtem Bein, Anfahrt zum Arbeitsplatz, Schmerzmittel und Fahrtauglichkeit. |
| Stehende Tätigkeit, Verkauf, Pflege | 6 bis 12 Wochen | Stehen über Stunden ohne Schwellung am Abend, Treppen, Tempo. |
| Handwerk, Bau, knieende Arbeit | 3 bis 6 Monate | Knien, Hocken, Leitern, Lastentragen. Das sind die Bewegungen, die am längsten brauchen. |
| Berufe mit Zweikampf oder Einsatz | 6 bis 12 Monate | Hier nähert sich die berufliche Anforderung der sportlichen an, entsprechend gelten die sportlichen Kriterien. |
Die kursierenden Durchschnittswerte halten nicht
Für die Kreuzbandreha zirkulieren Durchschnittsdauern der Arbeitsunfähigkeit, deren Herkunft sich nicht bis zu einer Erhebung zurückverfolgen lässt. Sie stehen deshalb nicht in der Tabelle oben: dort steht die Spanne nach Belastungsart, und Ihre Tätigkeit bewegt sie stärker als Ihr Transplantat.
Das Geld: sechs Wochen, dann Krankengeld
Die ersten sechs Wochen der Arbeitsunfähigkeit zahlt der Arbeitgeber das Entgelt fort (§ 3 EFZG). Ab der siebten Woche zahlt die Krankenkasse Krankengeld: 70 Prozent des Bruttoarbeitsentgelts, höchstens 90 Prozent des Nettoarbeitsentgelts, gedeckelt durch die Beitragsbemessungsgrenze, und davon gehen noch Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung ab. Wegen derselben Krankheit wird Krankengeld für höchstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren gezahlt.
Für eine lange Kreuzbandreha ist diese Lücke zwischen Netto und Krankengeld oft der größte Betrag des ganzen Jahres, größer als sämtliche Zuzahlungen zusammen. Sie steht deshalb bewusst nicht im Zuzahlungsrechner, denn sie ist keine Zuzahlung, sondern entgangenes Einkommen. Auf denselben Zettel gehört sie trotzdem.
Stufenweise Wiedereingliederung, das Hamburger Modell
Nach längerer Arbeitsunfähigkeit können Sie stufenweise wieder einsteigen (§ 74 SGB V, § 44 SGB IX). Sie gelten dabei weiterhin als arbeitsunfähig und beziehen weiter Krankengeld, während die Arbeitszeit über Wochen ansteigt, typischerweise von vier über sechs auf acht Stunden.
Der Plan kommt von der Ärztin
Ihre behandelnde Ärztin oder Ihr Arzt stellt den Wiedereingliederungsplan aus: Stundenzahl je Woche, Dauer, Tätigkeitseinschränkungen.
Arbeitgeber und Kasse stimmen zu
Beide müssen zustimmen. Der Arbeitgeber ist nicht in jedem Fall verpflichtet; bei anerkannter Schwerbehinderung besteht ein Anspruch.
Sie bleiben arbeitsunfähig
Während der Maßnahme läuft das Krankengeld weiter, Sie erhalten kein anteiliges Gehalt vom Arbeitgeber.
Abbruch ist vorgesehen
Wenn es nicht geht, wird abgebrochen und der Plan angepasst. Das ist kein Scheitern, sondern der eingebaute Mechanismus.
Wenn der Riss ein Arbeitsunfall war
Passiert der Kreuzbandriss bei der Arbeit, auf dem Arbeitsweg oder in einer versicherten Tätigkeit, ist die Berufsgenossenschaft zuständig und nicht die Krankenkasse. Sie müssen einen Durchgangsarzt aufsuchen, die BG steuert das Heilverfahren, und statt Krankengeld gibt es Verletztengeld, das mit 80 Prozent des Regelentgelts höher liegt. Auch die Reha läuft anders: erweiterte ambulante Physiotherapie und berufsgenossenschaftliche stationäre Weiterbehandlung werden großzügiger bewilligt.
Der häufigste Fehler ist, in der Notaufnahme nicht zu sagen, dass es bei der Arbeit passiert ist. Das nachträglich zu korrigieren, kostet Wochen.
Anschlussrehabilitation
Nach der Operation kann eine Anschlussrehabilitation (AHB) stationär oder ambulant erfolgen. Bei stationärer AHB zahlen Sie als Erwachsener eine Zuzahlung von 10 Euro je Tag für höchstens 42 Tage im Kalenderjahr; bereits geleistete Zuzahlungen für Krankenhausbehandlung im selben Jahr werden angerechnet. Zuständig ist je nach Erwerbsstatus die Rentenversicherung oder die Krankenkasse, bei Arbeitsunfall die BG.
Eine AHB ist kein Automatismus und für viele nach einer Kreuzbandplastik auch nicht nötig. Die Alternative ist eine gute ambulante Physiotherapie in Wohnortnähe, notfalls als erweiterte ambulante Physiotherapie. Was das kostet, steht auf Kosten und Krankenkasse.